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   BGH, 23.09.1975 - 1 StR 416/75   

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https://dejure.org/1975,4956
BGH, 23.09.1975 - 1 StR 416/75 (https://dejure.org/1975,4956)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1975 - 1 StR 416/75 (https://dejure.org/1975,4956)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1975 - 1 StR 416/75 (https://dejure.org/1975,4956)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Das Unternehmen eines gewaltsamen Ausbruchs als vollendete Gefangenenmeuterei - Mittelbare Auswirkung der Herabsetzung der Untergrenze des Strafrahmens des allgemeinen Strafrechts auf die Bemessung der Jugendstrafe - Erstreckung des Vorsatzes auf den Eintritt der Gefahr ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BGH, 23.09.1975 - 1 StR 416/75
    Demgemäß besteht die Besonderheit der Gefährdungsstraftaten darin, daß nicht erst der Eintritt eines Schadens, sondern bereits der einer Gefahr für ihre Vollendung genügt, so daß auch der Gefährdungsvorsatz nicht den Eintritt eines Schadens, sondern lediglich den Eintritt einer Gefahr für die im einzelnen bezeichneten Rechtsgüter zu umfassen braucht (BGHSt 22, 67, 73/74; vgl. Hübner in LK, 9. Aufl. § 125 a Rdn. 9).
  • BGH, 05.03.1969 - 4 StR 375/68

    Gefährdung des Vorausfahrenden gemäß § 1 StVO durch Nichteinhaltung eines

    Auszug aus BGH, 23.09.1975 - 1 StR 416/75
    Das Wesen der Gefahr besteht aber gerade in der Ungewißheit des schädlichen Erfolges (BGHSt 22, 341, 344).
  • BGH, 28.10.1958 - 5 StR 419/58
    Auszug aus BGH, 23.09.1975 - 1 StR 416/75
    Bei dieser Sachlage braucht der Senat nicht darauf einzugehen, ob aus den Entscheidungen BGHSt 12, 94, 95; 14, 287, 290 ein allgemeiner, auch auf den vorliegenden Fall anzuwendender Rechtsgrundsatz abzuleiten wäre.
  • BGH, 22.11.1960 - 5 StR 457/60
    Auszug aus BGH, 23.09.1975 - 1 StR 416/75
    Das Unternehmen eines gewaltsamen Ausbruchs führt nicht mehr, wie bisher (vgl. BGHSt 15, 198, 200), stets zur Verurteilung wegen vollendeter Gefangenenmeuterei, sondern nur dann, wenn die Gefangenen tatsächlich ausgebrochen sind.
  • BGH, 13.02.1975 - 1 StR 704/74

    Verurteilung wegen vollendeter Gefangenenmeuterei bei gewaltsamem Ausbruch -

    Auszug aus BGH, 23.09.1975 - 1 StR 416/75
    Mehr als einen Versuch des gewaltsamen Ausbruchs stellt das Urteil aber nicht fest, so daß der Schuldspruch auf versuchte Gefangenenmeuterei zu beschränken ist (BGH, Beschluß vom 13. Februar 1975 - 1 StR 704/74).
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